Bay Protier Antragstellung 2026
BayProTier 2026/27
Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Zum Serviceportal iBalis externer Link
- Hintergrund
- Richtlinie
- Antragsstellung
- Merkblätter und Formulare Merkblatt BayProTier (Verpflichtungszeitraum 01.07.2026 – 30.06.2027)
Formulare für Mast- und Aufzuchtrinder
- Checkliste zur betrieblichen Stellungnahme
- BayProTier Checkliste Haltungsverfahren Mast- und Aufzuchtrinder Downloadlink
- Ausfüllhinweise zur Stellungnahme/Checkliste Haltungsverfahren Mast- und Aufzuchtrinder Downloadlink
- Buchtenplan Mast- und Aufzuchtrinder (Excel-Datei)
Wer kann gefördert werden?
Tierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft unbeschadet der gewählten Rechtsform und Umfang der Flächenbewirtschaftung, die die Voraussetzung für Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 erfüllen
Was wird gefördert und wie sind die Fördersätze bemessen?
BayProTier gleicht laufende Kosten (z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu) für mehr Tierwohl im Bereich der Zuchtsauenhaltung, der Ferkelaufzucht, der Mastschweinehaltung sowie der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus.
Folgende Fördersätze können gewährt werden:
Abkürzungen: ZS (Zuchtsau), AF (Absatzferkel), MS (Mastschwein), GV (Großvieheinheit)
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Rinderhaltung |
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Modul |
Komfortstufe |
Premiumstufe |
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Mast- und Aufzuchtrinder |
- |
220,00 € je GV |
Förderobergrenzen
Die Förderung kann pro Jahr gewährt werden für jeweils
- 360 GV bei den Mast- und Aufzuchtrindern.
Zudem ist aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Förderhöhe auf maximal 500 €/GV pro Jahr beschränkt.
Welche Voraussetzungen / Verpflichtungen müssen eingehalten werden?
- Einhaltung der in der Richtlinie geforderten Haltungsbedingungen
- erfolgreiche Teilnahme an einer Qualitätsregelung (GQ Bayern, Bayerisches Biosiegel) bereits zur Antragsstellung
- Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen durch eine vom StMELF anerkannte Stelle (ausgenommen Kleinbetriebe mit einem Zuwendungsbetrag bis 5.000 € und Ökobetriebe), vorliegend bereits zur Antragsstellung
Mittelherkunft
- Bayern
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Antragstellung steht das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Folgende Stellen sind für die betriebliche Stellungnahme im Rahmen von BayProTier anerkannt:
LKV Bayern e. V. / LKV Beratungsgesellschaft mbH
Adresse: Landsberger Straße 282 80687 München
Handy: 0152 38850440
E-Mail: flp.fach@lkv.bayern.de
Internet: www.lkv.bayern.de externer Link
QAL GmbH
Adresse: Am Branden 6b 85256 Vierkirchen
Telefon: 08139 8027-0
E-Mail: z-stelle@qal-gmbh.de
Internet: www.qal-gmbh.de externer Link
Online-Antragstellung
Die Antragstellung ist im Juni 2026 in iBALIS möglich.